Wollen Sie wirklich mit allem, was Sie haben, für Ihre Firma haften, wenn Sie dem mit einfachen Möglichkeiten entgegenwirken können?
Nutzen Sie unsere Lösungen, denn es betrifft sehr oft die Entscheider:innen kleiner und mittlerer Firmen (und auch viele Vereine), welche nicht nur das Gesetz (StaRUG) maßlos unterschätzen, sondern oftmals ignorieren.
Das kann in der Folge nicht nur sehr teuer werden, sondern sich auch extrem negativ für die Zukunft für die Betroffenen auswirken.
Wir haben Lösungen für Entscheider:innen und Geschäftsführer:innen, wie wir Sie schnell und günstig bei der Enthaftung gemäß StaRUG – dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz unterstützen können.
Zum 1. Januar 2021 ist das Gesetz in Kraft getreten und die ersten Urteile gegen Entscheider:innen und Geschäftsführer:innen sind da, welche diese mit ihrem Privatvermögen in die Haftung nehmen.
Wenn Sie immer über alle aktuellen Entwicklungen bei uns informiert bleiben wollen, folgen Sie doch einfach unserer Seite auf LinkedIn oder vereinbaren einfach hier Ihren persönlichen Termin mit uns.