Nach dem Motto „Gefahr erkannt, Gefahr gebannt“ wäre es so einfach, Gefahren zu erkennen, aber die Ausreden sind vielfältig: keine Zeit für so etwas, macht mein Steuerberaterbüro, brauchen wir nicht und viele weitere Vorwände.
Doch Fakt ist:
1. ist StaRUG (Stabilisierungs- und restrukturierungsgesetz) ein Gesetz und
2. ist es doch ihr Unternehmen, welches sie jahrelang liebevoll aufgebaut haben und von dessen Erlösen sie ggf. im Alter leben möchten.
Weshalb wollen Sie das aufs Spiel setzen?
In diesem Video wird erklärt, was StaRUG ist und was es bedeutet.
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In diesem Video wird die Haftung des Unternehmers erklärt und wie er sich gem. StaRUG enthaften kann.
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Die meist gehörte Antwort lautet: macht mein Steuerberaterbüro.
Doch es ist IHR Unternehmen und es liegt, auch rechtlich, in ihrer Verantwortung, für ihr Unternehmen zu sorgen.
Sicherlich können Sie ggf. das Steuerberaterbüro in die Haftung nehmen, wenn es Fehler gemacht hat, aber der (ggf. Image- und Reputations-) Schaden ist erst einmal da und eine Haftungsfrage muss erst einmal geklärt werden. Und das kann dauern.
Doch genau um diese Situation zu entspannen und auch das Steuerberaterbüro zu unterstützen, weil es seine Mandanten auf StaRUG hinweisen muss, halten die BVSV-Gewerbezentren in Deutschland verschiedene RiskCheck’s zur Enthaftung der Geschäftsleiter für klein- und mittelständische Unternehmen vor.
Warum und wieso das wichtig ist erfahren Sie in dem nachfolgenden Video!
Zur Risikofrüherkennung lt. StaRUG bietet der BVSV e.V. über seine BVSV-Gewerbezentren verschiedene RiskCheck’s zur Enthaftung der Geschäftsleiter für klein- und mittelständische Unternehmen an.
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In diesem Video wird erklärt, warum der Steuerberater seinen Mandanten auf StaRUG hinweisen muss.
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Warum also nicht erst einmal ein kostenloses Erstgespräch mit einem BVSV-Gewerbezentrum führen, welches nicht nur in Ihrer Nähe ist, sondern auch extra für Sie da ist!