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Grundlage des RiskCheck und des IRAS-Verfahren

Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform oder Unternehmensgröße nach den gesetzlichen Regelungen in § 1 StaRUG dazu verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen um Entwicklungen früh zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Hierzu ist ein Risikofrüherkennungssystem anzuwenden, durch das solche Entwicklungen erkannt, gesteuert, kontrolliert und dokumentiert werden.

Die BVSV-Gewerbezentren der BVSV-Sachverständigen bieten die Durchführung vom Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e. V. entwickelten Risikofrüherkennungsverfahren an.

Für große Unternehmen das Insurance Risk Analytic System (IRAS) und für kleine und mittlere Unternehmen das RiskCheck Verfahren. Diese erfüllen die Anforderungen der Gesetzgebung durch

  • Erfassung der unternehmensindividuellen Risiken
  • Analyse der einzelnen, kumulierten oder in Wechselwirkung stehenden Risiken
  • Bewertung der vorhanden getroffenen Gegenmaßnahmen bewertet
  • Empfehlungen zur Versicherung der Risiken (Verlagerung auf einen Dritten)

RiskChecks werden in den Bereichen Risikofrüherkennung des Unternehmens, Versicherungen und Sozialversicherung angeboten. Weitere Felder wie die betriebliche Altersversorgung, Cyber und IT sowie Immobilien sind in Vorbereitung.

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