Verbraucher- und Gewerbezentren
Warum Risikofrüherkennung?
Jeder Unternehmer mit einem Unternehmen, insbesondere eines, welches haftungsbeschränkt ist, muss ein Risikofrüherkennungssystem im Unternehmen haben.
Durch StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) sind alle Unternehmen, insbesondere die haftungsbeschränkten Unternehmen verpflichtet, bestandsgefährdende Risiken zu erkennen, analysieren, dokumentieren, berichten und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Viele Unternehmer kennen aber weder StaRUG, noch der gesetzliche Pflichten.
Für größere Firmen gilt nach § 91 Abs.2 AktG eine Risikomanagementsystem für alle Firmen, mindestens aber ein Risikofrüherkennungssystem nach § 1 StaRUG.
Um Unternehmen zu unterstützen, dieses zu ermöglichen, wurde für kleinere und mittlere Unternehmen der RiskCheck entwickelt.
Der RiskCheck ist ein Abgleich zwischen den Branchenempfehlungen des BVSV e.V. und dem Ist-Zustand des Unternehmens. Die von der BVSV Sachverständigen GmbH zur Verfügung gestellte gutachterliche Stellungnahme kann dann entsprechend von dem Betreiber des Gewerbezentrums ausgewertet werden.
Diese RiskChecks stehen für viele Bereiche, wie z.B. Sozialversicherung, bAV, Versicherungen, Cyber/IT, Vereine zur Verfügung.
Fragen Sie einfach bei uns oder im BVSV-Gewerbezentrum in Ihrer Stadt (finden Sie hier) nach oder machen Sie jetzt Ihren persönlichen kostenfreien Vorab-RiskCheck zum Ihrem Risikomanagement und beginnen Sie, Ihr gewerbliches (und privates) Risiko zu minimieren.